Wenn Schule "doof" ist...

Es ist wieder soweit – die Ferien neigen sich dem Ende entgegen, der Ernst des Lebens geht weiter oder startet gar.

 

Aber was tun, wenn der Nachwuchs so gar keine Lust auf Schule, Lehrer und Klassenarbeiten hat?

Jüngst entschied das OLG Hamm (8 UF 75/12), dass die Eltern eines Kindes verpflichtet sind dessen Schulbesuch zu unterstützen. Geschieht dies gleichwohl nicht dürfe das zuständige Jugendamt eingreifen.

 

Was ging der Entscheidung voraus?

Ein heute 11jähriger Junge fehlte bereits im 1. Schuljahr an der Grundschule an über 40 Schultagen. Die Eltern meldeten ihr Kind von dieser Grundschule ab. Auch der Besuch zweier weiterer Grundschulen versprach keine Besserung. So versuchte man in 2012 das Kind durch Lehrkräfte im elterlichen Haushalt beschulen zu lassen umso letztlich eine Wiedereingliederung in die Regelschule vorzubereiten. Auch dieses Unterfangen scheiterte. Zwar wird besagtes Kind aktuell von seiner Mutter unterrichtet und verfügt wohl über einen altersgerechten Wissenstand. Nach wie vor lehnten es jedoch die Eltern ab, das Kind gegen den Willen zum Schulbesuch zu zwingen.

Diese Umstände veranlassten letztlich den 8. Senat für Familiensachen des OLG Hamm dazu, den Eltern das Recht zur Regelung der schulischen Angelegenheiten zu entziehen und dieses auf das Jugendamt zu übertragen. Das geistige und seelische Wohl des Kindes sei trotz des altersgerechten Wissenstandes gefährdet. Ein im gerichtlichen Verfahren eingeholtes Gutachten bestätigte, dass die Eltern im Hinblick auf die Weigerung des Kindes die Schule zu besuchen in der Erziehung versagt hätten. Da die Eltern die Schulpflicht des Kindes nicht akzeptieren und zudem die Schulunlust auch noch fördern würden dem Kind die Bildungsinhalte einer (zwischenzeitlich) weiterführenden Schule vorenthalten werden. Schließlich sei es ja auch so, dass der Schulbesuch Kindern auch die Gelegenheit verschaffen soll in das Gemeinschaftsleben hineinzuwachsen. Soziale Kompetenzen können effektiver eingeübt werden, wenn Kontakte mit der Gesellschaft nicht nur gelegentlich stattfänden, sondern Teil einer mit einem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung seien.

 

Der Kampf der Generationen geht also – um eine gerichtliche Entscheidung reicher – in eine neue Runde: Das Schuljahr 2013/2014 kann starten!