Zukünftig soll regelmäßig der Vermieter die Provision zahlen, welche bei einer Einschaltung von Maklern bei der Vermittlung der Wohnung fällig wird. Zu diesem Zweck will der Bundesrat in das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung das "Bestellerprinzip" einfügen.
Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf müssten Mieter nur dann für die Provision aufkommen, wenn sie ihrerseits einen Makler mit der Suche einer geeigneten Wohnung beauftragt haben. Teilweise wird dies als Eingriff in die Vertragsfreiheiten der Parteien ausgelegt. Nach Ansicht des Bundesrats führt die Maklerprovision (meist sind es zwei Monatsmieten) in Verbindung mit der Kaution "zu einer erheblichen finanziellen Belastung des Mieters zu Beginn eines Mietverhältnisses, die insbesondere für Geringverdiener und Familien nur schwer zu schultern ist". Insbesondere in Großstädten sei es häufig schwer, eine Wohnung zu finden, welche nicht über ein Maklerbüro vermittelt wird.
Zwar hat auch nach der aktuellen Rechtslage grundsätzlich derjenige, welcher den Makler beauftragt seine Courtage zu bezahlen, jedoch wurde in Ballungsräumen mit angespanntem Wohnungsmarkt die Zahlungsverpflichtung regelmäßig auf die künftigen Mieter abgewälzt. Zwar muss der Mieter dieser Vorgehensweise zustimmen, hat in dieser Situation faktisch jedoch keine andere Wahl, wenn er die Wohnung bekommen möchte.
Durch den Gesetzentwurf der Länder soll erreicht werden, dass nur jene Mieter, die einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragen, dessen Provision zahlen müssen. Wurde eine Wohnung dem Makler schon vor dem Auftrag durch den Mieter vom Vermieter, einer Wohnungsverwaltung oder dem Vormieter zur Vermittlung benannt, dann darf nach dem Willen des Bundesrats der Mieter nicht mit den Gebühren belastet werden. Auch soll es dem Vermieter künftig verboten sein, die Provision auf den Mieter abzuwälzen.
Die Regierung betont, zum Schutz der Wohnungssuchenden vor einer finanziellen Überforderung dürfe bereits heute die Vermittlungsprovision nicht teurer als zwei Monatskaltmieten sein. Allerdings hat sie Zweifel daran, ob durch die vom Bundesrat angestrebte Regelung Wohnungssuchende tatsächlich finanziell entlastet werden: denn wird der Vermieter gesetzlich verpflichtet, die Maklerprovisionen selbst zu zahlen, so könnten er versuchen, diese Zusatzkosten durch eine Erhöhung der Miete wieder auszugleichen.
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Thomas (Dienstag, 19 Mai 2015 11:38)
Eine ganz wichtige Entscheidung, die hier zu Gunsten der Mieter getroffen wurde. In der Vergangenheit sind hier doch schon sehr hohe Kosten für die Mieter entstanden, was jetzt endlich sein Ende gefunden hat.
Alline Talkington (Sonntag, 05 Februar 2017 05:02)
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