Bahnstreik zunächst rechtmäßig...

…so entschied das Frankfurter Arbeitsgericht, welches die Lokführer vorerst weiter streiken lässt.


Die Kampfmaßnahmen sind rechtmäßig, so das Gericht.


Gegen die Entscheidung des Frankfurter Arbeitsgerichts geht die Deutsche Bahn allerdings in die Berufung.

Das Frankfurter Arbeitsgericht lehnte den Antrag der Deutschen Bahn ab, den Streik der Gewerkschaft der Lokführer per einstweiliger Verfügung zu untersagen. Der mit dem Streik verbundene Arbeitskampf verstößt nicht gegen die Friedenspflicht und ist im Übrigen auch als Verhältnismäßig anzusehen, denn die Forderungen der Lokführer sind nach dem Urteil des Gerichts nicht widerrechtlich.

 

Über die Berufung wird am heutigen Freitagvormittag – voraussichtlich ab 10.30 Uhr – vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht verhandelt werden.


Hervorzuheben ist, dass gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts im Eilverfahren kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann.

 

Es bleibt demnach spannend, inwieweit der Bahnstreik auch am anstehenden Wochenende den Güter- und Personenverkehr lahmlegen wird.

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