Ein zweiter Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf diesem Rechtsgebiet – darum hat Melanie Kesting im Jahr 2007 den Lehrgang zum Fachanwalt Erbrecht absolviert. Denn das Erbrecht bietet Ihnen
die Möglichkeit, Ihrem Willen auch für die Zeit nach dem Tod Gültigkeit zu verschaffen.
Um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche von den Hinterbliebenen genau umgesetzt werden, hält Melanie Kesting den so genannten "letzten Willen" gemeinsam mit Ihnen rechtlich wirksam in einem
Testament, einem gemeinschaftlichem Testament oder einem Erbvertrag fest.
Aber was tun als Hinterbliebener, wenn es dafür schon zu spät ist? Auch bei Erbauseinandersetzungen sowie der Durchsetzung von Erbrechts- oder Pflichtteilsansprüchen stehen wir Ihnen zur Seite,
um gemeinsame Lösungen zu finden.
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Testament
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Pflichtteil
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Erbengemeinschaft
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Patientenverfügung
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Erbvertrag
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Erbauseinandersetzung