Wir beraten Sie in Verkehrsunfallangelegenheiten kompetent und zuverlässig. Gerne übernehmen wir die gesamte Schadensabwicklung für Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung und, wenn diese die
Schadensregulierung außergerichtlich ablehnt, auch vor Gericht.
Sofern die Gegenseite den Unfall allein verschuldet hat, ist sie aus schadensersatzrechtlichen Gesichtspunkten ebenfalls verpflichtet, die Kosten unserer Inanspruchnahme zu übernehmen. Die
gegnerische Haftpflicht-versicherung muss folglich Ihre Rechtsanwaltskosten ebenfalls zahlen, so dass für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Geltendmachung folgender Schadenspositionen:
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Materieller Schaden, insbesondere am Unfallfahrzeug
(Totalschaden, Reparaturkosten)
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Fiktive Abrechnung der Reparaturkosten, falls keine Reparatur stattfindet
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Nutzungsausfallentschädigung
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Mietwagenkosten
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Schmerzensgeld
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Allgemeine Kostenpauschale
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Rechtsanwaltskosten